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FAQ

Voraussetzungen für gelingende Rehabilitation

Neurorehabilitation

Die Grundvoraussetzungen

Grundvoraussetzung für eine neurologische Rehabilitation ist das Vorliegen einer neurologischen Erkrankung, das heißt vor allem Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks oder des peripheren Nervensystems.

Darüber hinaus müssen drei weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Reha-Bedürftigkeit
  • Die Reha-Fähigkeit
  • Das Vorliegen einer positiven Rehaprognose

Reha-Bedürftigkeit ist ein sozialmedizinischer Begriff und wird im SGB IX definiert. Eine Reha-Bedürftigkeit liegt dann vor, wenn die gesellschaftliche Teilhabe eines Betroffenen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen eingeschränkt ist und diese durch rehabilitative Maßnahmen beseitigt, verbessert oder zumindest eine Verschlechterung verhindert werden können. Die Reha-Bedürftigkeit wird von einem Facharzt festgestellt.

Reha-Fähigkeit liegt bei einer Person vor, wenn sie keine akute Erkrankung mehr hat und sie an dem Rehabilitationsprogramm aktiv teilnehmen kann: Sie muss in einem gewissen Rahmen körperlich und mental belastbar sein, Bewusstsein haben und mit den Therapeutinnen und Therapeuten kooperieren können.

Das Vorliegen einer positiven Reha-Prognose bedeutet, dass vor dem Beginn einer Rehamaßnahme abgeschätzt werden muss, ob diese Maßnahme nach menschlichem Ermessen das Potential hat, den Zustand der betroffenen Person zu verbessern.

Zielgruppe des P.A.N. Zentrums

Das P.A.N. Zentrum für Post-Akute Neurorehabilitation richtet sich an schwer betroffene neurologische Patienten im erwerbsfähigen Alter, bei denen

  • nach Beendigung der stationären neurologischen Rehabilitation in der Rehaklinik noch Beeinträchtigungen bestehen, die eine selbstständige Lebensführung verhindern und
  • durch die Fortsetzung der Rehabilitation für bis zu 18 Monate unter alltagsnahen Bedingungen eine Perspektive für eine weitestgehende Verselbstständigung des Wohnens in einer ambulanten Wohnform zu entwickeln sowie
  • Motivation zur Mitarbeit, hinreichende Gruppenfähigkeit und ein ausbaufähiges Reha-Potential vorliegen.
  • Ausschlusskriterien sind chronisch-progrediente Erkrankungen, akute oder im Vordergrund stehende psychiatrische Erkrankungen sowie Suchterkrankungen.

Haben Sie noch weitere Fragen? Ist etwas unklar? Suchen Sie nach einem Rehabilitationsangebot für Ihre Angehörigen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

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Ein Porträtfoto von Dr. Christian Dohle
Leitender Arzt

PD Dr. med. Christian Dohle, M.Phil.

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